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FöG-Kooperationspartner

seit mehr als 25 Jahren

Meine Steuererklärung

lasse ich machen.

KLARER PREIS. SCHNELLE HILFE. ENGAGIERTE BERATER.

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.

(Lohnsteuerhilfeverein) | Alsfelder Str. 10 | 64289 Darmstadt

kostenloses Infotelefon: 0800–9784800

Wir erstellen Ihre Steuererklärung – für Mitglieder, nur bei Besoldungs-

bezügen, Arbeitseinkommen, Renten und Pensionen.

www.steuerring.de/die-bundeswehr

Weitere Informationen im Internet unter:

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Werbungskosten

Für die Fahrten zur ersten Tätig-

keitsstätte (meist die Stammkaserne)

gewährt das Finanzamt die verkehrs-

mittelunabhängige Entfernungspau-

schale von 0,30 Euro pro Kilometer.

Bei doppelter Haushaltsführung und

wöchentlichen Heimfahrten zur Fa-

milie gilt diese Abzugsmöglichkeit

ebenfalls.

Bei Kommandierungen zu Lehr-

gängen oder zeitlich befristeten Ver-

setzungen (bis zu 48 Monaten) liegt

eine Auswärtstätigkeit vor. Die Be-

fristung bei Versetzungen entnehmen

Sie der Angabe zur voraussichtlichen

Verwendungsdauer. Ansetzbar sind

die tatsächlichen Fahrtkosten – bei

Nutzung eines PKW‘s sind das 0,30

Euro für den gefahrenen Kilometer.

Nachteil: Ein Beifahrer ohne Kos-

tenbeteiligung kann für die Fahrten

nichts ansetzen. Stellen Sie in Ihrer

Steuererklärung immer den korrek-

ten Sachverhalt dar.

Hinzu kommen Verpflegungs-

mehraufwendungen. Bei bereitge-

stellter Gemeinschaftsverpflegung

werden die gesetzlichen Pauschbeträ-

ge allerdings gekürzt, sodass häufig

kein tatsächlicher Abzugsbetrag ver-

bleibt. Auch gezahlte oder versteuerte

Unterkunftskosten sind abzugsfähig;

prüfen Sie alle Bezügeabrechnungen

hinsichtlich der Gemeinschaftsunter-

kunft.

Steuerfreie Erstattungen der Bun-

deswehr müssen von den berechneten

Werbungskosten abgezogen werden.

Aufgrund eines Erlasses vom 3. August

2016 berechnen die Dienstleistungs-

zentren den steuerpflichtigen und

steuerfreien Anteil am Trennungsgeld

ab dem Auszahlungsmonat Januar

2016 neu. Betroffen ist vor allem das

Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr

gemäß §6 der TGV. Prüfen Sie unbe-

dingt die korrigierten Abrechnungen

in Verbindung mit den Nachberech-

nungen in den Bezügemitteilungen.

Vergessen Sie nicht Ihre Ausgaben

für Arbeitsmittel einschließlich an-

geschaffter und gereinigter Uniform-

kleidung sowie den Beitrag für den

Deutschen Bundeswehrverband.

Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben gehören

u. a. die Beiträge für die Kranken-

und Pflegeversicherung einschließ-

lich der Anwartschaft, Unfall- und

Dienstunfähigkeitsversicherungen,

Haftpflichtversicherungen sowie für

Lebensversicherungen mit einem Ver-

tragsabschluss vor 2005. Die Beiträge

für die Dienstunfähigkeitsversiche-

rung über den Rahmenvertrag der

Bundeswehr mit der DBV können

Sie meist den Bezügeabrechnungen

entnehmen. Das BVA berücksichtigt

beim Lohnsteuerabzug für die Ver-

sicherungsbeiträge eine Mindestvor-

sorgepauschale von 1.900 Euro in der

Steuerklasse 1 und von 3.000 Euro

in der Steuerklasse 3. Vor allem junge

Soldaten haben häufig niedrigere tat-

sächliche Aufwendungen und müssen

deshalb eine Steuererklärung abgeben.

Auch Einzahlungen in einen Ries-

ter-Vertrag oder in eine Rürup-Ren-

tenversicherung gehören zu den Son-

derausgaben. Die Beiträge müssen

von dem Vertragspartner elektronisch

unter Angabe Ihrer Steuer-ID an das

Finanzamt gemeldet werden. Bei

Riester ist zusätzlich erforderlich, dass

Ihre Besoldungsdaten elektronisch

gemeldet werden. Falls Sie unsicher

sind, fragen Sie bei Ihrer Bezügestelle

nach, ob Ihre Einwilligung vorliegt.

Zu den Sonderausgaben gehören

auch Kinderbetreuungskosten, ge-

zahltes Schulgeld für Kinder sowie

Zuwendungen an gemeinnützige

Organisationen, wie z. B. an das

Bundeswehr-Sozialwerk e. V.

Außergewöhnliche Belastungen

Hierzu zählen Krankheitskosten, Un-

terhaltsaufwendungen bis 8.652 Euro

z. B. an studierende Kinder ohne Be-

zug von Kindergeld und Pauschbeträ-

ge für behinderte Menschen.

Entlastungsbetrag

für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag wird „echten“

Alleinerziehenden mit mindestens ei-

nem Kind gewährt. Er beläuft sich auf

1.908 Euro pro Jahr. Für jedes weitere

Kind gewährt das Finanzamt einen

Erhöhungsbetrag von 240 Euro.

Handwerkerleistungen und

haushaltsnahe Dienstleistungen

Für die Rechnung des Kaminfegers

und andere Handwerkerrechnungen

gewährt das Finanzamt einen Steuer-

bonus von 20% der Aufwendungen.

Der Arbeitslohn muss auf der Rech-

nung aufgeführt oder bescheinigt

sein. Prüfen Sie auch die Nebenkos-

tenabrechnungen bei eigener oder

gemieteter Wohnung, z. B. wegen der

Hausmeisterkosten.

Kompetenter Ansprechpartner

Ihnen ist das alles zu kompliziert?

Dann kommen Sie zum Steuerring.

Wir erstellen Ihre Einkommensteu-

ererklärung, prüfen Ihren Steuerbe-

scheid und helfen Ihnen beim Antrag

auf Kindergeld.

Aus gesetzlichen Gründen dürfen

wir ausschließlich im Rahmen einer

Mitgliedschaft beraten. Der jährliche

Mitgliedsbeitrag kann als Steuerbera-

tungskosten abgezogen werden und

ist sozial gestaffelt – er ist also von der

Höhe der Einnahmen abhängig.

Wir verfügen über ein flächen-

deckendes Netz mit über 1.100

Beratungsstellen im gesamten Bun-

desgebiet. Die nächstgelegene Be-

ratungsstelle finden Sie im Internet

unter

www.steuerring.de

oder Sie

nutzen das kostenfreie Infotelefon:

0800/9784800.

Die Einkommensteuererklärung 2016

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind die wichtigsten

Abzugspositionen in jeder Steuererklärung. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Der

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) informiert.

DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017

J O U R N A L

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