FöG-Kooperationspartner
seit mehr als 25 Jahren
Meine Steuererklärung
lasse ich machen.
KLARER PREIS. SCHNELLE HILFE. ENGAGIERTE BERATER.
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
(Lohnsteuerhilfeverein) | Alsfelder Str. 10 | 64289 Darmstadt
kostenloses Infotelefon: 0800–9784800
Wir erstellen Ihre Steuererklärung – für Mitglieder, nur bei Besoldungs-
bezügen, Arbeitseinkommen, Renten und Pensionen.
www.steuerring.de/die-bundeswehrWeitere Informationen im Internet unter:
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Werbungskosten
Für die Fahrten zur ersten Tätig-
keitsstätte (meist die Stammkaserne)
gewährt das Finanzamt die verkehrs-
mittelunabhängige Entfernungspau-
schale von 0,30 Euro pro Kilometer.
Bei doppelter Haushaltsführung und
wöchentlichen Heimfahrten zur Fa-
milie gilt diese Abzugsmöglichkeit
ebenfalls.
Bei Kommandierungen zu Lehr-
gängen oder zeitlich befristeten Ver-
setzungen (bis zu 48 Monaten) liegt
eine Auswärtstätigkeit vor. Die Be-
fristung bei Versetzungen entnehmen
Sie der Angabe zur voraussichtlichen
Verwendungsdauer. Ansetzbar sind
die tatsächlichen Fahrtkosten – bei
Nutzung eines PKW‘s sind das 0,30
Euro für den gefahrenen Kilometer.
Nachteil: Ein Beifahrer ohne Kos-
tenbeteiligung kann für die Fahrten
nichts ansetzen. Stellen Sie in Ihrer
Steuererklärung immer den korrek-
ten Sachverhalt dar.
Hinzu kommen Verpflegungs-
mehraufwendungen. Bei bereitge-
stellter Gemeinschaftsverpflegung
werden die gesetzlichen Pauschbeträ-
ge allerdings gekürzt, sodass häufig
kein tatsächlicher Abzugsbetrag ver-
bleibt. Auch gezahlte oder versteuerte
Unterkunftskosten sind abzugsfähig;
prüfen Sie alle Bezügeabrechnungen
hinsichtlich der Gemeinschaftsunter-
kunft.
Steuerfreie Erstattungen der Bun-
deswehr müssen von den berechneten
Werbungskosten abgezogen werden.
Aufgrund eines Erlasses vom 3. August
2016 berechnen die Dienstleistungs-
zentren den steuerpflichtigen und
steuerfreien Anteil am Trennungsgeld
ab dem Auszahlungsmonat Januar
2016 neu. Betroffen ist vor allem das
Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr
gemäß §6 der TGV. Prüfen Sie unbe-
dingt die korrigierten Abrechnungen
in Verbindung mit den Nachberech-
nungen in den Bezügemitteilungen.
Vergessen Sie nicht Ihre Ausgaben
für Arbeitsmittel einschließlich an-
geschaffter und gereinigter Uniform-
kleidung sowie den Beitrag für den
Deutschen Bundeswehrverband.
Sonderausgaben
Zu den Sonderausgaben gehören
u. a. die Beiträge für die Kranken-
und Pflegeversicherung einschließ-
lich der Anwartschaft, Unfall- und
Dienstunfähigkeitsversicherungen,
Haftpflichtversicherungen sowie für
Lebensversicherungen mit einem Ver-
tragsabschluss vor 2005. Die Beiträge
für die Dienstunfähigkeitsversiche-
rung über den Rahmenvertrag der
Bundeswehr mit der DBV können
Sie meist den Bezügeabrechnungen
entnehmen. Das BVA berücksichtigt
beim Lohnsteuerabzug für die Ver-
sicherungsbeiträge eine Mindestvor-
sorgepauschale von 1.900 Euro in der
Steuerklasse 1 und von 3.000 Euro
in der Steuerklasse 3. Vor allem junge
Soldaten haben häufig niedrigere tat-
sächliche Aufwendungen und müssen
deshalb eine Steuererklärung abgeben.
Auch Einzahlungen in einen Ries-
ter-Vertrag oder in eine Rürup-Ren-
tenversicherung gehören zu den Son-
derausgaben. Die Beiträge müssen
von dem Vertragspartner elektronisch
unter Angabe Ihrer Steuer-ID an das
Finanzamt gemeldet werden. Bei
Riester ist zusätzlich erforderlich, dass
Ihre Besoldungsdaten elektronisch
gemeldet werden. Falls Sie unsicher
sind, fragen Sie bei Ihrer Bezügestelle
nach, ob Ihre Einwilligung vorliegt.
Zu den Sonderausgaben gehören
auch Kinderbetreuungskosten, ge-
zahltes Schulgeld für Kinder sowie
Zuwendungen an gemeinnützige
Organisationen, wie z. B. an das
Bundeswehr-Sozialwerk e. V.
Außergewöhnliche Belastungen
Hierzu zählen Krankheitskosten, Un-
terhaltsaufwendungen bis 8.652 Euro
z. B. an studierende Kinder ohne Be-
zug von Kindergeld und Pauschbeträ-
ge für behinderte Menschen.
Entlastungsbetrag
für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag wird „echten“
Alleinerziehenden mit mindestens ei-
nem Kind gewährt. Er beläuft sich auf
1.908 Euro pro Jahr. Für jedes weitere
Kind gewährt das Finanzamt einen
Erhöhungsbetrag von 240 Euro.
Handwerkerleistungen und
haushaltsnahe Dienstleistungen
Für die Rechnung des Kaminfegers
und andere Handwerkerrechnungen
gewährt das Finanzamt einen Steuer-
bonus von 20% der Aufwendungen.
Der Arbeitslohn muss auf der Rech-
nung aufgeführt oder bescheinigt
sein. Prüfen Sie auch die Nebenkos-
tenabrechnungen bei eigener oder
gemieteter Wohnung, z. B. wegen der
Hausmeisterkosten.
Kompetenter Ansprechpartner
Ihnen ist das alles zu kompliziert?
Dann kommen Sie zum Steuerring.
Wir erstellen Ihre Einkommensteu-
ererklärung, prüfen Ihren Steuerbe-
scheid und helfen Ihnen beim Antrag
auf Kindergeld.
Aus gesetzlichen Gründen dürfen
wir ausschließlich im Rahmen einer
Mitgliedschaft beraten. Der jährliche
Mitgliedsbeitrag kann als Steuerbera-
tungskosten abgezogen werden und
ist sozial gestaffelt – er ist also von der
Höhe der Einnahmen abhängig.
Wir verfügen über ein flächen-
deckendes Netz mit über 1.100
Beratungsstellen im gesamten Bun-
desgebiet. Die nächstgelegene Be-
ratungsstelle finden Sie im Internet
unter
www.steuerring.deoder Sie
nutzen das kostenfreie Infotelefon:
0800/9784800.
Die Einkommensteuererklärung 2016
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind die wichtigsten
Abzugspositionen in jeder Steuererklärung. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Der
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) informiert.
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
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