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Fotos: Henning
„Noch nicht in allen Köpfen angekommen“
Zahlreiche Informationen und Hinweise nahmen die Teilnehmer der Veranstaltung mit nach Hause.
Zielgruppentagung Luftwaffe: Arbeitszeit und Mitbestimmung standen im Blickpunkt
Das eine beeinflusst den dienstlichenAlltag im-
mens. Das andere ist ein Meilenstein in Sachen
Mitbestimmung: Mit der Soldatenarbeitszeit-
verordnung (SAZV) und der Novelle des Sol-
datenbeteiligungsgesetzes (SBG) befassten sich
die Teilnehmer der Zielgruppentagung Luft-
waffe in Bonn. Der Vorstand imDBwV und das
Kommando richteten die Informations- und
Diskussionsveranstaltung gemeinsam aus.
„In allen Köpfen ist die SAZV noch nicht
angekommen“, sagte DBwV-Justitiar Christian
Sieh. Die SAZV sei ein Paradigmenwechsel und
nicht alle Teile der Bundeswehr hätten sich da-
rauf eingestellt. Dennoch sei er überzeugt davon,
dass die Probleme bei der Einführung schließlich
überwunden werden.
Oberstleutnant i.G. Detlef Buch machte vor
rund 25 Kommandeuren und Dienststellenlei-
tern noch einmal deutlich, dass der Verband sich
schon lange für eine gesetzliche Arbeitszeitre-
gelung stark gemacht hatte. Er hat jedoch auch
frühzeitig auf die Geburtsfehler bei der Einfüh-
rung hingewiesen. Unverändert sei die Verord-
nung mit Blick auf den Arbeits- und Gesund-
heitsschutz richtig und wichtig. Zudem sei damit
deutlich geworden, wie viel Personal fehlt, um die
Aufgaben zu bewältigen.
„Wenn ich in die Truppe gehe, höre ich einige
Hauptkritikpunkte immer wieder“, sagte Buch.
Dazu gehörten die unkoordinierte Einführung,
fehlende Informationen und unklare Hand-
lungsgrundlagen. Das Verteidigungsministeri-
um bewerte derzeit die Rückäußerungen aus den
Teilstreitkräften und Organisationsbereichen.
Diese Evaluierung biete die große Chance, die
größten Kinderkrankheiten zu beseitigen. Der
Verband fordere etwa, die Vergütung für Mehr-
arbeit in der Ausnahme deutlich anzuheben und
Reisezeiten als Dienstzeit anzuerkennen.
Rechtsanwalt Sebastian Lohmüller aus der
DBwV-Bundesgeschäftsstelle Berlin blickte auf
die Fehler bei der Implementierung der SAZV
zurück. Auch er monierte, dass fehlende Kom-
munikation, ausufernde Bürokratie und unzurei-
chende Rechtsgrundlagen das derzeitige Akzep-
tanzproblem verursacht hätten.
Oberst i.G. Thomas Petrasch vom Komman-
do Luftwaffe ermunterte die Kommandeure
zu sagen, wo der Schuh drückt. Er stellte die 23
Handlungsfelder vor, die sich aus der Bewertung
durch die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche
ergeben haben.
Die Truppenführer berichteten, dass die Ar-
beitsbelastung in vielen Truppenteilen hoch
und oft nicht absehbar sei, ob und wann ein
Freizeitausgleich gewährt werden könne. Die
Tagungsteilnehmer waren sich einig darin, dass
am Ende der Disziplinarvorgesetzte entscheiden
müsse, wie er seine Spielräume nutzt.
Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert,
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte im
DBwV, skizzierte die Historie und die Verbes-
serungen der Novelle des SBG. Die Vertrauens-
personen haben nun mehr Mitwirkungsrechte,
etwa bei der Gestaltung von dienstlichen Unter-
künften und der Arbeitszeit, der Vergabe von leis-
tungsbezogenen Elementen in der Besoldung und
bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Dienst. Ihnen steht auch eine Schulung in
eigener Verantwortung zu.
Neu ist überdies, dass Kasernenausschüsse auf
Antrag der Kasernenkommandanten eingerichtet
werden können. Diese Ausschüsse können örtliche
Entscheidungen zu den jeweiligen Liegenschaften
treffen, wenn der Hauptpersonalrat zustimmt.
„Damit ist der zuvor bisweilen informell eingerich-
tete Betreuungsausschuss rechtlich legitimiert“,
sagte Nicole Knorz. Die Rechtsanwältin berichtete
als Geschäftsführerin über das Manfred-Grodz-
ki-Institut (MGI), das Schulungen für Personalrä-
te durchführt. Das MGI wird sein Schulungsange-
bot umKurse für Vertrauenspersonen erweitern.
Hauptmann Rainer Barz, Geschäftsführer und
stellvertretender Gruppensprecher der Soldaten
des Bezirkspersonalrats (BPR) beim Kommando
Luftwaffe, referierte über die Stufenvertretung,
in der die Soldaten die stärkste Gruppe bilden.
Der BPR übernimmt alle beteiligungsrechtlichen
Vorgänge, die mehr als eine Dienststelle betreffen
und somit aus dem Zuständigkeitsbereich der
örtlichen Personalräte herausfallen.
Die Tagung fügte sich nahtlos ein in die Rei-
he der erfolgreichen Zielgruppenveranstaltungen
des Vorstands Luftwaffe. „Die Veranstaltung war
für mich sehr informativ, weil man über die vor-
liegenden Papiere hinaus mit gleichfalls Betrof-
fenen reden und diskutieren sowie sich über die
Themen austauschen konnte“, fasste Oberstleut-
nant Gordon Schnitger, Kommandeur Fliegende
Gruppe des Taktischen Luftwaffengeschwaders
74, zusammen.
fh
Der Vorsitzende
Luftwaffe im
DBwV,
Oberstleutnant i.G.
Detlef Buch,
moderierte die
Veranstaltung mit
Oberst i.G. Thomas
Petrasch (r.).
Über das
Schulungs
angebot des
ManfredGrodzki
Instituts berich
tete Geschäfts
führerin Nicole
Knorz.
Andreas Hubert,
Vorsitzender
Fachbereich Be
teiligungsrechte
im DBwV
DBwVJustitiar
Christian Sieh
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