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D

Fotos: Henning

„Noch nicht in allen Köpfen angekommen“

Zahlreiche Informationen und Hinweise nahmen die Teilnehmer der Veranstaltung mit nach Hause.

Zielgruppentagung Luftwaffe: Arbeitszeit und Mitbestimmung standen im Blickpunkt

Das eine beeinflusst den dienstlichenAlltag im-

mens. Das andere ist ein Meilenstein in Sachen

Mitbestimmung: Mit der Soldatenarbeitszeit-

verordnung (SAZV) und der Novelle des Sol-

datenbeteiligungsgesetzes (SBG) befassten sich

die Teilnehmer der Zielgruppentagung Luft-

waffe in Bonn. Der Vorstand imDBwV und das

Kommando richteten die Informations- und

Diskussionsveranstaltung gemeinsam aus.

„In allen Köpfen ist die SAZV noch nicht

angekommen“, sagte DBwV-Justitiar Christian

Sieh. Die SAZV sei ein Paradigmenwechsel und

nicht alle Teile der Bundeswehr hätten sich da-

rauf eingestellt. Dennoch sei er überzeugt davon,

dass die Probleme bei der Einführung schließlich

überwunden werden.

Oberstleutnant i.G. Detlef Buch machte vor

rund 25 Kommandeuren und Dienststellenlei-

tern noch einmal deutlich, dass der Verband sich

schon lange für eine gesetzliche Arbeitszeitre-

gelung stark gemacht hatte. Er hat jedoch auch

frühzeitig auf die Geburtsfehler bei der Einfüh-

rung hingewiesen. Unverändert sei die Verord-

nung mit Blick auf den Arbeits- und Gesund-

heitsschutz richtig und wichtig. Zudem sei damit

deutlich geworden, wie viel Personal fehlt, um die

Aufgaben zu bewältigen.

„Wenn ich in die Truppe gehe, höre ich einige

Hauptkritikpunkte immer wieder“, sagte Buch.

Dazu gehörten die unkoordinierte Einführung,

fehlende Informationen und unklare Hand-

lungsgrundlagen. Das Verteidigungsministeri-

um bewerte derzeit die Rückäußerungen aus den

Teilstreitkräften und Organisationsbereichen.

Diese Evaluierung biete die große Chance, die

größten Kinderkrankheiten zu beseitigen. Der

Verband fordere etwa, die Vergütung für Mehr-

arbeit in der Ausnahme deutlich anzuheben und

Reisezeiten als Dienstzeit anzuerkennen.

Rechtsanwalt Sebastian Lohmüller aus der

DBwV-Bundesgeschäftsstelle Berlin blickte auf

die Fehler bei der Implementierung der SAZV

zurück. Auch er monierte, dass fehlende Kom-

munikation, ausufernde Bürokratie und unzurei-

chende Rechtsgrundlagen das derzeitige Akzep-

tanzproblem verursacht hätten.

Oberst i.G. Thomas Petrasch vom Komman-

do Luftwaffe ermunterte die Kommandeure

zu sagen, wo der Schuh drückt. Er stellte die 23

Handlungsfelder vor, die sich aus der Bewertung

durch die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche

ergeben haben.

Die Truppenführer berichteten, dass die Ar-

beitsbelastung in vielen Truppenteilen hoch

und oft nicht absehbar sei, ob und wann ein

Freizeitausgleich gewährt werden könne. Die

Tagungsteilnehmer waren sich einig darin, dass

am Ende der Disziplinarvorgesetzte entscheiden

müsse, wie er seine Spielräume nutzt.

Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert,

Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte im

DBwV, skizzierte die Historie und die Verbes-

serungen der Novelle des SBG. Die Vertrauens-

personen haben nun mehr Mitwirkungsrechte,

etwa bei der Gestaltung von dienstlichen Unter-

künften und der Arbeitszeit, der Vergabe von leis-

tungsbezogenen Elementen in der Besoldung und

bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie

und Dienst. Ihnen steht auch eine Schulung in

eigener Verantwortung zu.

Neu ist überdies, dass Kasernenausschüsse auf

Antrag der Kasernenkommandanten eingerichtet

werden können. Diese Ausschüsse können örtliche

Entscheidungen zu den jeweiligen Liegenschaften

treffen, wenn der Hauptpersonalrat zustimmt.

„Damit ist der zuvor bisweilen informell eingerich-

tete Betreuungsausschuss rechtlich legitimiert“,

sagte Nicole Knorz. Die Rechtsanwältin berichtete

als Geschäftsführerin über das Manfred-Grodz-

ki-Institut (MGI), das Schulungen für Personalrä-

te durchführt. Das MGI wird sein Schulungsange-

bot umKurse für Vertrauenspersonen erweitern.

Hauptmann Rainer Barz, Geschäftsführer und

stellvertretender Gruppensprecher der Soldaten

des Bezirkspersonalrats (BPR) beim Kommando

Luftwaffe, referierte über die Stufenvertretung,

in der die Soldaten die stärkste Gruppe bilden.

Der BPR übernimmt alle beteiligungsrechtlichen

Vorgänge, die mehr als eine Dienststelle betreffen

und somit aus dem Zuständigkeitsbereich der

örtlichen Personalräte herausfallen.

Die Tagung fügte sich nahtlos ein in die Rei-

he der erfolgreichen Zielgruppenveranstaltungen

des Vorstands Luftwaffe. „Die Veranstaltung war

für mich sehr informativ, weil man über die vor-

liegenden Papiere hinaus mit gleichfalls Betrof-

fenen reden und diskutieren sowie sich über die

Themen austauschen konnte“, fasste Oberstleut-

nant Gordon Schnitger, Kommandeur Fliegende

Gruppe des Taktischen Luftwaffengeschwaders

74, zusammen.

fh

Der Vorsitzende

Luftwaffe im

DBwV,

Oberstleutnant i.G.

Detlef Buch,

moderierte die

Veranstaltung mit

Oberst i.G. Thomas

Petrasch (r.).

Über das

Schulungs­

angebot des

ManfredGrodzki­

Instituts berich­

tete Geschäfts­

führerin Nicole

Knorz.

Andreas Hubert,

Vorsitzender

Fachbereich Be­

teiligungsrechte

im DBwV

DBwVJustitiar

Christian Sieh

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