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Immobilienbesitz im Alter? Für viele Menschen im Osten
der Republik blieb dies nur ein Traum.
Landesverband Ost
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ost@dbwv.deBeauftragter für die Pressearbeit:
Hauptfeldwebel Lars Hermann
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Lars.Hermann@dbwv.deÜber ein Vierteljahrhundert nach der deutschen
Einheit hat die Politik endlich nun eine „großen
Schritt“ getan. Was ist über die Rentenanglei-
chung Ost-West nicht alles diskutiert worden?
Es wurde vieles versprochen, es wurde viel ana-
Rentenangleichung nach 35 Jahren
deutsche Einheit
lysiert und man war immer wieder enttäuscht –
ein Trauerspiel der jeweiligen Koalitionen. Ob
Schwarz-Gelb, Rot-Grün, oder Schwarz-Rot –
jede Regierung seit 1990 versprach den Wählern
viel und hielt dann ziemlich wenig.
Dabei gab es in den gut zweieinhalb Jahrzehn-
ten seit der Einheit kaum ein Thema, das die
Emotionen in Ost und West mehr aufgewühlt
hat. Auf der einen Seite das Gefühl, doch nur
Rentner zweiter Klasse zu sein. Auf der anderen
Seite der Eindruck, ostdeutsche Ruheständler
werden durch Vergünstigungen wie die Höher-
bewertung ihrer Löhne noch besonders weich in
Watte gepackt.
Es bleibt, dass die noch immer niedrigeren
Ost-Löhne durch den besseren Hochwertungs-
faktor zum höheren Rentenniveau hierzulande
führen. Allerdings ist der Normalrentner im
Osten dann noch lange nicht auf West-Lebensni-
veau angelangt. Weil er eben keine Chance hatte,
seinen Lebensabend über Immobilienbesitz, Be-
triebsrenten, Aktiendepots oder geerbtes Vermö-
gen zusätzlich abzusichern.
Mal ganz abgesehen davon, dass der pensio-
nierte Berufssoldat mit Vordienstzeit in der NVA
bundesweit eine absolute Rarität ist und – wenn
er Rentenansprüche generiert hat – diese auch
mit dem gesetzlichen Rentenalter erhält, diese
dann nie an die Maximalpension von 71,75 Pro-
zent herankommt. Erst im Jahre 2025 werden
auch die Unterschiede in der Versorgung Ost/
West ausgeglichen sein. Dazu braucht es aber
kein Gesetz oder Beschluss einer Koalition. Dann
erhalten die in die Bundeswehr übernommenen
Soldaten, die keine Rentenansprüche in der DDR
erworben haben – also diejenigen, die am 3. Ok-
tober 1990 etwa zwischen 18 und 23 Jahre alt
waren – ihre volle Versorgung. Ältere Soldaten
erhalten zum Teil mit Eintritt in das Rentenalter
beziehungsweise mit Rentenbezug nicht einmal
die Mindestversorgung. Hier werden die Unter-
schiede bleiben. Als letzten Versuch starteten wir
deshalb im Jahre 2011 bis 2013 im Landesver-
band Ost die Petition zur Abschaffung der Ver-
sorgungslücke für aus der NVA übernommene
Bundeswehrsoldaten. Leider hatte auch damals
die Politik nicht den Mut, diese Ungerechtigkeit
zu beseitigen. Der damalige Staatssekretär im
BMVg erläuterte seinerzeit während der öffentli-
chen Anhörung im Petitionsausschuss, dass alles
„sachgerecht“ sei.
Zumindest das numerische Rentenungleichge-
wicht zwischen Ost undWest wird nun behoben.
Immerhin, das ist zunächst eine gute Nachricht.
Auch wenn die Frage, wo denn nun die zusätzli-
chen Milliarden herkommen, noch nicht beant-
wortet ist. 2025 also. Eine bittere Pille für viele
Ostrentner, deren Hoffnung auf die schnellere
Angleichung dahingeschmolzen ist. Damit wird
auch der Koalitionsvertrag nicht erfüllt – darin
steht klar die Jahreszahl 2020!
Trotz Vollzugs ist damit klar, dass die Renten-
und Versorgungseinheit eher als notwendiges
Übel daherkommt. Noch nicht klar ist allerdings,
wie die Finanzierung gelöst werden soll. Positiv
ist am Ende nur, dass ein scheinbar ewiges und
zähes Ringen nun tatsächlich mit einem Endda-
tum versehen wurde.
Joachim Wohlfeld
Auf der Grundlage der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbands, § 19, wird termingerecht die Landesversammlung
2017 einberufen.
Sie findet vom 7. bis 9. Juni 2017 im Van der Valk Hotel Berlin Brandenburg, Eschenweg 18, 15827 Blankenfelde-Mahlow,
statt. Die Kameradschaften werden rechtzeitig mit Rundschreiben des Landesvorsitzenden über alle Modalitäten informiert.
Einberufung zur Landesversammlung
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
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