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Was sich wie ein Einsatz

anfühlt, sollte auch wie ein

Einsatz behandelt werden

D

Die Bundeswehr ist im Einsatz –

weltweit. Die heutige Einsatz- und

Verwendungsrealität ist aber weit-

aus vielfältiger, als sie es beispiels-

weise noch zum Ende des letzten

Jahrzehnts war: Neben den „klassi-

schen“ Einsätzen, also solchen, die

durch den Bundestag mandatiert

sind, kommen regelmäßig weitere

vergleichbare Aufgaben für die Bun-

deswehr hinzu. Bundeswehrange-

hörige, die in den verschiedensten

Verwendungen im In- und Ausland,

an Land oder auf der hohen See ihren Dienst ver-

sehen, erleben dies täglich aufs Neue. Diese verän-

derte Einsatz- und Verwendungsrealität spiegelt

sich sowohl im Bericht des Wehrbeauftragten als

auch in den Stellungnahmen der Beteiligungsgre-

mien und Verbände wider.

Aufgrund dieser sich wandelnden Einsatzviel-

falt finden bestehende Regelungen unterschied-

liche Anwendungen, die für das eingesetzte

Personal oftmals schwer nachzuvollziehen sind.

Angehörige der Bundeswehr, die sich im manda-

tierten Einsatz befinden, erhalten beispielsweise

einen steuerfreien Auslandsverwendungszu-

schlag, sie haben Anspruch auf Einsatznachberei-

tung sowie auf Familienbetreuung. Soldaten, die

in einer nicht-mandatierten Verwendung imAus-

land eingesetzt sind, erhalten solche Leistungen

in der Regel nicht oder nur zum Teil – dafür er-

halten sie dann aber Auslandsdienstbezüge. Der

Grund hierfür ist, dass die bestehende Rechts-

und Regelungslage eben noch nicht in allen Be-

reichen an die veränderte Verwendungsrealität

angepasst worden ist.

Handlungsbedarf und Auftrag

Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2015 in

der Abteilung Strategie und Einsatz des Bundes-

ministeriums der Verteidigung die Arbeitsgrup-

pe (AG) Einsatz eingerichtet. Ihre Aufgabe ist,

die verschiedenen aktuellen, aber auch künftig

möglichen Verwendungsformen im Vergleich zu

den klassischen Einsätzen zu untersuchen. Ganz

bewusst wurde dabei die Frage aufgeworfen, in-

wiefern unterschiedliche Regelungsgrundlagen

angepasst werden müssen, damit vergleichbare

Leistungen und Belastungen auch gleich behan-

delt werden.

Alles anders?

Ein einfaches „weiter so“, also der Verbleib im

Fahrwasser bekannter Begrifflichkeiten und

rechtlicher Rahmenbedingungen, – so wurde

schnell klar – würde nicht ausreichen. Eine Ver-

wendung, die vergleichbare Anforderungen wie

ein Einsatz hat, sollte unter den Gesichtspunkten

von Gleichbehandlung, Fürsorge und Attraktivi-

tät auch mit vergleichbaren Leistungen bedacht

werden. Hierbei ging es nicht um die Schaffung

neuer Leistungen oder Maßnahmen, sondern

um die Erweiterung bereits für den „klassischen“

Einsatz bestehender auch auf nicht mandatierte

Verwendungen im In- und Ausland.

Um sich von der Begrifflichkeit der besonderen

Auslandsverwendung, dem „klassischen“ Einsatz

als grundlegendem Maßstab zu lösen, wurde der

Missionsbegriff entwickelt und definiert. Der

Begriff „Mission“ steht dabei für jegliche Verwen-

dung von Bundeswehrangehörigen im Geschäfts-

bereich des BMVg im gesamten Fähigkeitsspek-

trum innerhalb und außerhalb des Deutschen

Hoheitsgebiets, die über den Routinedienst am

Standort, Ausbildung sowie Inübunghaltung ein-

schließlich vor- und nachbereitende Maßnahmen

hinausgeht und dabei missionsspezifische Zielset-

zungen verfolgt.

Der eigentliche Paradigmenwechsel besteht je-

doch darin, dass zukünftig nicht mehr die Art der

Verwendung, sondern die Bedingungen in der

jeweiligen Verwendung ausschlaggebend für die

Zuerkennung bestimmter Leistungen sind. An-

hand objektiver Kriterien in den Betrachtungs-

feldern Lebensbedingungen, Bedrohungslage

und Lebensplanung wird jede Mission bewertet.

Abhängig vom festgestellten Anforderungsprofil

werden dann entsprechende Maßnahmen für das

eingesetzte Personal zuerkannt.

Mit der Billigung des Missionsbegriffs und

der durch die AG erarbeiten Handlungsemp-

fehlungen wurde die AG Einsatz 2.0 durch

Staatssekretär Hoofe beauftragt, Maßnahmen

in den Bereichen „Betreuung der Angehörigen“,

„Einsatznachbereitung“, „Bewirtschaftete Be-

treuung“, „Medaille/Auszeichnung“, „Beschaf-

fung für den Einsatz“, „Beurteilungswesen“, An-

wendung der „Soldatenarbeitszeitverordnung“,

„Militärseelsorge“, „Truppenpsychologie“, „Ent-

sendung von Einzelpersonal“ und „Vergütung/

Besoldung“ so zu erweitern, dass diese grundsätz-

lich auch bei nicht mandatierten Verwendungen

Anwendung für das eingesetzte Personal finden

können. Nach dem Grundsatz: Gleiche Leistun-

gen bei gleichen Anforderungen.

OTL i.G. Anastasia Biefang,

RDir Alexander Maus,

FKpt Daniel Sayin

Die Einsatzrealität hat sich in den vergangenen Jahren

gewandelt – die Arbeitsgruppe Einsatz im BMVg hat

deswegen ein neues Missionsmodell entworfen

Ein „Eurofighter“ der

Luftwaffe in Estland.

Das Air Policing

Baltikum wird nicht

durch den Bundestag

mandatiert und ist

somit kein „klassischer“

Auslandseinsatz.

Foto: Photothek

DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017

A U S L A N D S E I N S A T Z 37