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I

Vor 75 Jahren

Wannsee-Konferenz

1942

Januar

20

1992

Januar

20

1957

Januar

21

Foto: ddp pictures

Das Landgericht Berlin verkündet das erste Urteil der sogenannten Mau-

erschützenprozesse. Im Juni 1991 war Anklage gegen vier ehemalige

DDR-Grenzsoldaten erhoben worden, Todesschüsse auf Flüchtlinge an der

Berliner Mauer abgegeben zu haben. Einer der Angeklagten wird wegen Tot-

schlags zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die anderen

erhalten Bewährungsstrafen oder werden freigesprochen.

Zahlreiche weitere Gerichtsverfahren wegen der tödlichen Schüsse an

der Berliner Mauer und des Schießbefehls während der deutschen Teilung

(1961 bis 1989) folgen. In den von 1991 bis 2004 vor Gerichten in Berlin,

Neuruppin, Potsdam, Schweinfurt und Schwerin geführten Verfahren wa-

ren sowohl ausführende Personen als auch politisch und militärisch Verant-

wortliche des DDR-Regimes angeklagt. Die Verfahren waren möglich, weil

in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde,

dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren.

Das Bundesverfassungsgericht sah 1995 in Urteilen keinen Verstoß gegen

das Rückwirkungsverbot, ebenso wenig 2001 der Europäische Gerichtshof

für Menschenrechte. In der Politik sprach die PDS von der Fortsetzung des

Kalten Kriegs, Gorbatschow von Hexenjagd, während CDU und SPD die

Urteile befürworteten.

In einer Villa am Berliner Wannsee planen führende Ministerialbeamte sowie hohe

NSDAP- und SS-Funktionäre die technische und organisatorische Umsetzung der als

„Endlösung“ bezeichneten Vernichtung der europäischen Juden.

Nichts Geringeres als einen „Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und

materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfra-

ge“ hatte Reichsmarschall Hermann Göring im Juli 1941 bei Reinhard Heydrich angefordert.

Diese „Endlösung“ war zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen. Heydrich, Chef des Reichs-

sicherheitshauptamts (RSHA), berief die Konferenz ein und leitete sie. Es kamen 14 führende

Ministerialbeamte aus verschiedenen Reichsministerien sowie hohe NSDAP- und SS-Funktio-

näre amWannsee zusammen. Protokollführer des Treffens war Adolf Eichmann, Judenreferent

im RSHA.

In diesem Protokoll wird – im üblichen NS-Jargon – klar ausgeführt, was mit den elf Millio-

nen Juden in den von Deutschland kontrollierten Gebieten geschehen sollte:

In großen Arbeitskolonnen [...] werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete

geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig

endlich verbleibende Restbestand wird [...] entsprechend behandelt werden müssen [...]

Der Mord an den europäischen Juden hatte bereits im Juni 1941 mit dem Überfall auf die

Sowjetunion begonnen. Doch nach der Konferenz begann die technokratisch organisierte Ver-

nichtung von Juden aus ganz Europa in neuen Dimensionen. Im März 1942 setzte sie mit der

Ankunft der ersten Deportationszüge in den Vernichtungslagern Belzec, Treblinka, Sobibor

und Auschwitz ein. Bis zumKriegsende 1945 werden über sechs Millionen Juden ermordet.

Nach langer Debatte verabschiedet der Bundestag das von der Bundesre-

gierung eingebrachte „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenver-

sicherung der Arbeiter und Angestellten“ (Rentenversicherungsgesetz). Es

markiert den Übergang von einem Rücklagensystem zur Umlagefinanzie-

rung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1957 in Kraft.

Die Reform brachte eine massive Erhöhung der Renten um mehr als 60

Prozent. In der politischen Auseinandersetzung der 50er Jahre sprach man

vom Generationenvertrag, der die Verantwortung der Generationen fürein-

ander betonte.

Die Höhe der Renten folgte nun in gewissen Abständen den Löhnen. In

den Jahren 1957 bis 1969 stiegen diese um 115,7 Prozent, die Renten folgten

und stiegen um 110,5 Prozent. Es wurde

festgesetzt, dass die Standardrente 60 Pro-

zent der aktuellen durchschnittlichen

Bruttobezüge aller Versicherten umfassen

sollte. Zwar wurde dieses Ziel nicht er-

reicht – die Standardrente bewegte sich in

den folgenden Jahren lediglich zwischen

40 und 50 Prozent – dennoch war dies

immer noch eine deutliche Steigerung,

lag die Standardrente 1956 doch bei nur

34,5 Prozent. Außerdem trug die Reform

dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die

westdeutsche Sozialstaatlichkeit wieder-

herzustellen. Dieses Vertrauen ist seit ei-

nigen Jahren allerdings erschüttert, da der

demografische Faktor dem Generationen-

vertrag die Grundlage zu entziehen droht.

Vor 25 Jahren

Erste Urteilsverkündung in den

„Mauerschützenprozessen“

Vor 60 Jahren

Der Bundestag

beschließt die

Rentenreform

Foto: dpa/picture alliance

Medienwirksam beschwört

der damalige Arbeitsminister

Norbert Blüm im April 1986 die

Sicherheit des Umlagesystems.

Die Gedenkstätte Berliner

Mauer in der Bernauer Straße

in Berlin-Mitte

Die Villa ist heute eine Ge-

denk- und Ausstellungsstätte .

Foto: dpa/picture alliance

DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017

H I S T O R I S C H E S K A L E N D E R B L A T T

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