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Vor 75 Jahren
Wannsee-Konferenz
1942
Januar
20
1992
Januar
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1957
Januar
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Foto: ddp pictures
Das Landgericht Berlin verkündet das erste Urteil der sogenannten Mau-
erschützenprozesse. Im Juni 1991 war Anklage gegen vier ehemalige
DDR-Grenzsoldaten erhoben worden, Todesschüsse auf Flüchtlinge an der
Berliner Mauer abgegeben zu haben. Einer der Angeklagten wird wegen Tot-
schlags zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die anderen
erhalten Bewährungsstrafen oder werden freigesprochen.
Zahlreiche weitere Gerichtsverfahren wegen der tödlichen Schüsse an
der Berliner Mauer und des Schießbefehls während der deutschen Teilung
(1961 bis 1989) folgen. In den von 1991 bis 2004 vor Gerichten in Berlin,
Neuruppin, Potsdam, Schweinfurt und Schwerin geführten Verfahren wa-
ren sowohl ausführende Personen als auch politisch und militärisch Verant-
wortliche des DDR-Regimes angeklagt. Die Verfahren waren möglich, weil
in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde,
dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren.
Das Bundesverfassungsgericht sah 1995 in Urteilen keinen Verstoß gegen
das Rückwirkungsverbot, ebenso wenig 2001 der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte. In der Politik sprach die PDS von der Fortsetzung des
Kalten Kriegs, Gorbatschow von Hexenjagd, während CDU und SPD die
Urteile befürworteten.
In einer Villa am Berliner Wannsee planen führende Ministerialbeamte sowie hohe
NSDAP- und SS-Funktionäre die technische und organisatorische Umsetzung der als
„Endlösung“ bezeichneten Vernichtung der europäischen Juden.
Nichts Geringeres als einen „Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und
materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfra-
ge“ hatte Reichsmarschall Hermann Göring im Juli 1941 bei Reinhard Heydrich angefordert.
Diese „Endlösung“ war zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen. Heydrich, Chef des Reichs-
sicherheitshauptamts (RSHA), berief die Konferenz ein und leitete sie. Es kamen 14 führende
Ministerialbeamte aus verschiedenen Reichsministerien sowie hohe NSDAP- und SS-Funktio-
näre amWannsee zusammen. Protokollführer des Treffens war Adolf Eichmann, Judenreferent
im RSHA.
In diesem Protokoll wird – im üblichen NS-Jargon – klar ausgeführt, was mit den elf Millio-
nen Juden in den von Deutschland kontrollierten Gebieten geschehen sollte:
„
In großen Arbeitskolonnen [...] werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete
geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig
endlich verbleibende Restbestand wird [...] entsprechend behandelt werden müssen [...]
“
Der Mord an den europäischen Juden hatte bereits im Juni 1941 mit dem Überfall auf die
Sowjetunion begonnen. Doch nach der Konferenz begann die technokratisch organisierte Ver-
nichtung von Juden aus ganz Europa in neuen Dimensionen. Im März 1942 setzte sie mit der
Ankunft der ersten Deportationszüge in den Vernichtungslagern Belzec, Treblinka, Sobibor
und Auschwitz ein. Bis zumKriegsende 1945 werden über sechs Millionen Juden ermordet.
Nach langer Debatte verabschiedet der Bundestag das von der Bundesre-
gierung eingebrachte „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenver-
sicherung der Arbeiter und Angestellten“ (Rentenversicherungsgesetz). Es
markiert den Übergang von einem Rücklagensystem zur Umlagefinanzie-
rung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1957 in Kraft.
Die Reform brachte eine massive Erhöhung der Renten um mehr als 60
Prozent. In der politischen Auseinandersetzung der 50er Jahre sprach man
vom Generationenvertrag, der die Verantwortung der Generationen fürein-
ander betonte.
Die Höhe der Renten folgte nun in gewissen Abständen den Löhnen. In
den Jahren 1957 bis 1969 stiegen diese um 115,7 Prozent, die Renten folgten
und stiegen um 110,5 Prozent. Es wurde
festgesetzt, dass die Standardrente 60 Pro-
zent der aktuellen durchschnittlichen
Bruttobezüge aller Versicherten umfassen
sollte. Zwar wurde dieses Ziel nicht er-
reicht – die Standardrente bewegte sich in
den folgenden Jahren lediglich zwischen
40 und 50 Prozent – dennoch war dies
immer noch eine deutliche Steigerung,
lag die Standardrente 1956 doch bei nur
34,5 Prozent. Außerdem trug die Reform
dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die
westdeutsche Sozialstaatlichkeit wieder-
herzustellen. Dieses Vertrauen ist seit ei-
nigen Jahren allerdings erschüttert, da der
demografische Faktor dem Generationen-
vertrag die Grundlage zu entziehen droht.
Vor 25 Jahren
Erste Urteilsverkündung in den
„Mauerschützenprozessen“
Vor 60 Jahren
Der Bundestag
beschließt die
Rentenreform
Foto: dpa/picture alliance
Medienwirksam beschwört
der damalige Arbeitsminister
Norbert Blüm im April 1986 die
Sicherheit des Umlagesystems.
Die Gedenkstätte Berliner
Mauer in der Bernauer Straße
in Berlin-Mitte
Die Villa ist heute eine Ge-
denk- und Ausstellungsstätte .
Foto: dpa/picture alliance
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
H I S T O R I S C H E S K A L E N D E R B L A T T
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