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Weniger ärztliche Untersuchungen für Reservisten: In Zukunft wird dabei auch die körperliche Belastung berücksichtigt. Wer etwa nur Stabsdienst
leistet, muss sich nicht mehr einer truppenärztlichen Untersuchung unterziehen – es reicht eine Befragung.
Seit Oktober ist eine Neufassung der Vorschrift
A1-831/0-4000 („Wehrmedizinische Begutach-
tung von Reservistendienst Leistenden“) in Kraft
getreten, die einige vom DBwV im Sinne seiner
Mitglieder aufgestellte Forderungen erfüllt. Im
Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen
deutlich werden.
Eine ausführlichere Erklärung der neuen Re-
gelung finden Sie auf dem Online-Angebot für
unsere Mitglieder.
Änderung der Musterungsvorschrift
für Reservisten
Vor Beginn
des Reservistendienstes
(Zuständigkeit KarriereCenter):
Die Regelvermutung
bei dienstfähig entlassenen
Soldaten, dass die Dienstfähigkeit fortbesteht,
wenn die letzte Grunduntersuchung
nicht mehr
als zwei Jahre
zurückliegt. In diesem Fall erfolgt
die Heranziehung ohne vorherige Untersuchung.
Liegt die letzte Grunduntersuchung mehr als
zwei Jahre zurück, erfolgt vor der Heranziehung
eine
Anhörung per Gesundheitsfragebogen
.
Eine
ärztliche Untersuchung
hat stattzufinden,
• wenn es Anhaltspunkte für die
Veränderung
des Gesundheitszustands
gibt,
•
auf Antrag
des Betroffenen,
• wenn dies die Verwendung erfordert.
Weiterhin
verpflichtend
ist die Untersuchung
auf Dienstfähigkeit bei
• besonderen
Auslandsverwendungen
• Beorderungen über das
60. Lebensjahr
hinaus
• vor Übernahme in ein
Reservewehrdienstver-
hältnis
(Leiter BVK/KVK)
Bei Beginn
des Reservistendienstes (Zustän-
digkeit Truppenarzt):
Am Beginn eines Reservedienstes ist eine Ein-
stellungsbegutachtung durchzuführen, welche
die wesentliche Unterscheidung der
körperlichen
Belastung
berücksichtigt. So gilt Stabsdienst als
Dienst ohne körperliche Belastung – hier ist ent-
sprechend eine Befragung anstelle einer truppen-
ärztlichen Untersuchung vorgesehen. Bei einer
Dienstleistung mit körperlicher Belastung und
wenn die letzte Grunduntersuchung vor mehr als
drei Jahren erfolgte, liegt es in der truppenärztli-
chen Zuständigkeit, über den Umfang der Unter-
suchung zu entscheiden.
Am Ende
des Reservistendienstes (Zuständig-
keit Truppenarzt):
Ebenso wird die Entlassungsuntersuchung regel-
mäßig
entfallen
, wenn die abschließende Befra-
gung keine Anhaltspunkte für eine Änderung des
Gesundheitszustands ergibt.
jmi
Haben Sie Fragen zum Thema „Reservisten“?
Dann informieren Sie sich im offiziellen Portal der
Bundeswehr unter
www.reservisten.bundeswehr.de.Auf dieser Internetseite finden Sie auch die neue Infor-
mation für Reservistinnen und Reservisten „RESERVE
aktuell“. Diese ersetzt den bisherigen „Informations-
dienst für Reservisten und Reservistinnen“.
Unter (030) 182424242 (Mo.–Do. 8–17 Uhr, Fr. 8–14
Uhr) können Sie sich telefonisch an die zentrale
Info-Hotline für Reservisten und Arbeitgeber wenden
oder per E-Mail an
info@bundeswehr.org. Ihre Anfra-
gen werden dort schnellstmöglich bearbeitet oder an
die zuständigen Stellen weitergeleitet, von denen Sie
eine Antwort erhalten.
Die Personal bearbeitende Stelle für Reservistinnen
und Reservisten ist seit dem 1. Dezember 2012 die
Abteilung VI des Bundesamts für Personalmanage-
Informationen für Reservistinnen und Reservisten
ment der Bundeswehr in Siegburg (ehemals SDBw Abt IV
bzw. PersABw Abt V), erreichbar über die Mailadressen
bapersbwvi@bundeswehr.org@bundeswehr.org oder
bapersbwvi3@bundeswehr.org(Mannschaften/Unter-
offiziere),
bapersbwvi2@bundeswehr.org(Offiziere),
bapersbwvi121roavorl@bundeswehr.org(Reserveoffizier-
anwärter) bzw.
bapersbwvi12@bundeswehr.org(Offiziere
als „Seiteneinsteiger“).
Informationen zum Unterhaltssicherungsrecht finden Sie
unter
www.personal.bundeswehr.de(Themenportale/Fi-
nanzielles/Unterhaltssicherung). Ferner stellt die Bundes-
wehr zu diesen Themen eine Telefonhotline zur Verfügung
(0800-7244329), Fragen können auch per E-Mail an USG@
bundeswehr.orggestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie als Mitglied des DBwV
natürlich auch gerne in der BGSt Bonn, Abteilung Recht,
(0228) 3823-222 bzw.
R6@DBwV.de.
Foto: dpa
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
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