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dass wir zum Beginn des Jahres 2017 das Angebot

verbessern und vertraglich neu vereinbaren können.

Zur Betreuung im Inland: Wo stehen Sie bei der

Umsetzung von Betreuungsbüros in allen Stand­

orten?

Wir planen, an jedem der 264 Standorte ein Be-

treuungsbüro einzurichten. Aktuell bestehen 120

Freizeit-/Betreuungsbüros, 2019 werden wir überall

in den Regelbetrieb übergehen. Die Planung und

Umsetzung benötigt Zeit, denn für Ausstattung

und Betrieb der Betreuungsbüros ist ja auch Per-

sonal und Material erforderlich. Wir wollen die

Dienstposten mit hauptamtlichem Personal der

Besoldungsgruppen A7-A9 besetzen, welches noch

gewonnen und ausgebildet werden muss. Die ge-

eigneten Soldaten stammen in der Regel aus dem

Kompetenzbereich Personalmanagement und In-

nere Führung. Diese Soldaten bringen die nötige

Erfahrung mit und kennen sich im Regelwerk und

den Zuständigkeiten aus, eine eigene Laufbahn Be-

treuung ist deshalb nicht erforderlich.

An den 31 Standorten mit Familienbetreuungs-

zentren (FBZ) wollen wir die Betreuungsbüros die-

sen FBZ zuordnen. Das ist sehr sinnvoll! Die Art der

Realisierung hängt zwar von den infrastrukturellen

Gegebenheiten ab, entscheidend ist aber der weitere

Einsatz hauptamtlichen Betreuungsbüropersonals.

Beide Einrichtungen betreuen unterschiedliche

Zielgruppen, sodass auch die Aufgaben jeweils

hauptamtlich zu erfüllen sind. Synergien ergeben

sich aus der Nutzung gemeinsamer Infrastruktur.

Vielen Dank für das Interview, Generalleutnant

Zorn.

Foto: v. Maltzan

lage. Die Fregatten der Klasse 125 werden bei

Auslieferung schon entsprechend ausgestattet sein.

Bei den anderen Schiffen und Booten rüsten wir

während der Werftliegeaufenthalte die Anlagen

für die Betreuungskommunikation nach. Was wir

bereits jetzt tun: Wir geben Schiffen und Booten

Satellitentelefone mit, mit denen auch auf hoher See

kostenfrei kommuniziert werden kann. Für das Jahr

2017 wollen wir die private Internetnutzung für ers-

te Einheiten auf hoher See bereitstellen.

Verbandsmitglieder mit ersten Erfahrungen mit

dem Angebot des neuen Vertragspartners äußern

sich teilweise enttäuscht über Schnelligkeit und

Stabilität der Verbindungen. Wurden Leistungs­

umfang und Vorteile der neuen Betreuungskom­

munikation im Einsatz ausreichend in die Truppe

kommuniziert?

Das Ziel der kostenfreien Betreuungskommunika-

tion ist durchgängig erreicht. Dies muss noch wei-

ter proaktiv kommuniziert werden. Ich setze dabei

auch auf die Vorgesetzten aller Ebenen und auf das

Betreuungspersonal vor Ort. Wir haben darüber im

Stundenlanges Herunterladen

von Videostreams ist nicht

das Ziel der kostenfreien

Betreuungskommunikation.

GENERALLEUTNANT EBERHARD ZORN

Generalleutnant Eberhard Zorn während des Interviews

Service nutzt. Es kommt jetzt auch

darauf an, dass sich die Truppe vor

Ort über sinnvolle Kommunikati-

onszeiten abstimmt, die diese Rah-

menbedingungen berücksichtigen.

Das können wir nicht zentral aus dem

Ministerium heraus regeln.

Derzeit führen wir eine Evaluati-

on zum Nutzerverhalten durch und

überprüfen, ob und in welchen Berei-

chen nachzusteuern ist. Das betrifft

auch die zur Verfügung stehenden

Bandbreiten. Erste Ergebnisse zeigen,

dass etwa zwei Drittel der Soldatin-

nen und Soldaten jeweils rund 30Mi-

nuten im Netz sind und das Angebot

nutzen. Rund die Hälfte des verbleibenden Drittels

ist länger als eine Stunde im Netz. Der Vertrag ist

nicht dafür ausgelegt. Stundenlanges Herunterla-

den von Videostreams ist auch nicht das Ziel der

kostenfreien Betreuungskommunikation. Daher

wird die Nutzung immer dann auf eine Stunde

begrenzt, wenn mehr Bundeswehrangehörige an-

gemeldet sind als aktuell Bandbreite zur Verfügung

Intranet sowie über die täglichen Weisungen des

Einsatzführungskommandos informiert. Weiter-

gehende Informationen geben auch alle Ansprech-

stellen für das Thema Betreuungskommunikation

in der Heimat.

Im Grundsatz stellen wir die private Telefonie

und Internetnutzung in den Betreuungseinrichtun-

gen, Internetcafés und auch in den Unterkünften

kostenfrei bereit. Von Anfang an haben wir uns

hierüber mit den militärischen Organisationsbe-

reichen sowie mit dem Einsatzführungskommando

der Bundeswehr abgestimmt. Das betrifft auch die

Frage, welche Bandbreiten wir anbieten. Wir sind

von der Annahme ausgegangen, dass nicht alle Sol-

daten eines Kontingents zur gleichen Zeit im Netz

angemeldet sind und nach Hause kommunizieren,

sondern dass maximal die Hälfte gleichzeitig den

Besser surfen

Der neue Rahmenvertrag zur Sicherstellung der Betreuungskommunikation

Land beinhaltet unter anderem:

Satelliten IP-Terminals und Betreuungskommunikationscontainer

zur Erstbefähigung, für Einzelpersonal oder temporär operierende Kräfte

Telefonie und Internetnutzung ab Beginn sowie 28 Tage vor Beendigung

der Auslandsverpflichtung über mobiles Gerät

Internetcafés innerhalb von 14 Tagen

Videotelefonie in den Unterkünften innerhalb von 28 Tagen

Bereitstellung von Notebooks und Tablet-PCs

Bandbreite für gleichzeitige Nutzung von mindestens 50 Prozent der vor

Ort befindlichen Bundeswehrangehörigen (für mindestens 40 Prozent der

Bundeswehrangehörigen zeitgleich schmalbandige Internetanwendungen

wie Telefonie, E-Mail, Chat, Social Networking und für weitere mindestens

zehn Prozent breitbandige Internetanwendungen wie Videotelefonie,

Videostreaming, Softwareupdates)

steht. Wir wollen jedem die Möglichkeit geben, mit

zu Hause zu skypen, E-Mails zu schreiben und zu

empfangen und sich mit seinen Angehörigen auszu-

tauschen.

Filme bieten wir parallel über Bundeswehr-TV

an. Natürlich mag es sein, dass man mit dem priva-

ten Vertrag eines Anbieters vor Ort mehr Bandbrei-

te angeboten bekommt. Solche Verträge kann jeder

weiterhin schließen, muss das dann aber auch selbst

bezahlen. Wir bieten kostenfreie Kommunikation

unter Einhaltung der in Deutschland für den Da-

tenschutz und die IT-Sicherheit geltenden Gesetze

und Bestimmungen an.

Ich bitte alle Kameradinnen und Kameraden in

den Einsätzen, uns ihre Erfahrungen mit dem der-

zeitigen Angebot kostenfreier Betreuungskommu-

nikation im Rahmen der Evaluation mitzuteilen, so

DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017

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