Previous Page  14 / 92 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 92 Next Page
Page Background

B

Einer hilft dem anderen: Das ist

das Grundprinzip von Betreuung

und Fürsorge. Wie der Dienstherr

Bundeswehr das umsetzt, beobachtet

der Deutsche BundeswehrVerband

sehr genau.

Foto: ddp images

Zuhören. Kümmern. Helfen.

Betreuung und Fürsorge können nicht in „Zweitfunktion“ geleistet werden

„Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr –

keine leeren Formeln“: So titelte jüngst ein Bei-

trag auf der Website

www.bundeswehr.de

. Zu

Wort kam dort Alice Greyer-Wieninger, Abtei-

lungsleiterin IUD im Verteidigungsministerium.

Sie zähle bei diesem Thema vor allem auf das eh-

renamtliche Engagement vieler Soldaten, ziviler

Mitarbeiter und Angehöriger.

Gleich vorweg: Was Ehrenamtliche im Bereich

Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr leis-

ten, ist enorm. Doch irgendwann erreichen auch

sie ihre Grenzen. Der Dienstherr muss endlich

erkennen, dass das Thema nicht mal so nebenbei

in einer „Zweitfunktion“ umfassend zu leisten

ist. In den meisten Fällen ist die Anzahl der Ne-

benfunktionen sogar noch höher und Betreuung

kommt dabei immer an letzter Stelle.

Klar ist: Ohne Betreuung und Fürsorge geht es

nicht – insbesondere im Soldatenberuf, der wie

kein anderer mit persönlichen Entbehrungen und

Gefahren verbunden ist. Die Betreuung ist Auf-

tragsbestandteil, und deswegen muss der Dienst-

herr seiner gesetzlichen Verpflichtung vollumfäng-

lich nachkommen. Betreuung und Fürsorge sind

Garanten der Berufszufriedenheit. Heimgesell-

schaften (OHG, UHG) und Mannschaftsheim

beispielsweise waren und sind fester Bestandteil

der Streitkräfte und müssen dies in Zukunft blei-

ben. Auch wenn die jewei-

ligen Heimbetriebe unter-

schiedlich stark ausgelastet

sind, die Notwendigkeit

von Betreuungseinrich-

tungen steht nicht infrage.

Im Gegenteil: Betreuung

umfasst heute viel mehr als

noch zu Anfangszeiten der

Bundeswehr. Hier sei nur

die Familienbetreuung für

Angehörige von Soldaten

inner- und außerhalb von

Einsätzen genannt.

Allen Betreuungsmög-

lichkeiten aber war und

ist eines gemeinsam: Sie

müssen fast ausschließlich

im Nebenamt geleistet

werden. Feste Dienstpos-

ten in einer entsprechen-

den Org-Struktur gibt es

bisher nur in der Bundes-

wehrbetreuungsorganisa-

tion. Auch einige Betreu-

ungsbüros verfügen über

hauptamtliches Personal –

in diesen Bereichen funkti-

oniert die Betreuung dann

auch hervorragend. Die

logische Konsequenz kann

daher nur sein, die Betreu-

ung mit hauptamtlichem

Personal auszustatten.

Ein weiterer Knackpunkt in der Praxis: Betreu-

ungspersonal muss dringend qualifiziert werden.

Für jedenHandgriff, denman indiesen Streitkräf-

ten macht, ist ein Lehrgang notwendig – nur in

der Betreuung nicht. Aber die engagierten Sol-

daten und zivilen Beschäftigten haben auch hier

einen Anspruch darauf, notwendiges Grundla-

genwissen vermittelt zu bekommen und sich wei-

terzubilden. Warum nicht Soldaten explizit für

die Betreuung ausbilden? Ein Verwendungsbe-

reich „Betreuung“ mit eigens dafür geschaffenen

Lehrgängen – und nach der Dienstzeit verlässt

die Kameradin, der Kamerad die Bundeswehr als

ausgebildete/-r und erfahrene/-r Veranstaltungs-

kauffrau/-mann oder sogar als Eventmanager/-in.

Damit wäre eine ganz andere Motivation für die

dienstliche Tätigkeit in der Betreuung gegeben.

Auf den folgenden Seiten beleuchten wir aktu-

elle Brennpunkte und wichtige Aspekte rund um

den Themenkomplex Betreuung und Fürsorge.

Hier sollen nur einige wichtige Punkte vorab ge-

nannt werden: Der Wehrbeauftragte Hans-Peter

Bartels stellt die hohe Relevanz dieses Themas

dar, dem oft nicht die entsprechende Wertschät-

zung zuteil wird. Der Abteilungsleiter Führung

Streitkräfte, Generalleutnant Eberhard Zorn,

erläutert im Interview unter anderem, was die

neue Betreuungskommunikation umfasst – und

was nicht. Hier gibt es in der Praxis nochMissver-

ständnisse. Auch unsere Mandatsträger kommen

zuWort: Die beiden stellvertretenden Landesvor-

sitzenden und Oberstabsfeldwebel a.D., Rudolf

Schmelzer und Thomas Bielenberg, zeigen noch

bestehende Unzulänglichkeiten in der Familien-

betreuung auf.

Fazit: Es passiert einiges, aber vieles muss noch

auf Spur gebracht werden. Der Dienstherr muss

seiner Verantwortung gerecht werden, insbeson-

dere in finanzieller und personeller Hinsicht.

Große Aufgaben sind eben nicht nur mit Engage-

ment und gutemWillen zu bewerkstelligen!

MT

Betreuung und

Fürsorge sind

Garanten der

Berufszufriedenheit.

FREGATTENKAPITÄNMARCO THIELE

T I T E L : B E T R E U U N G

12