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Einer hilft dem anderen: Das ist
das Grundprinzip von Betreuung
und Fürsorge. Wie der Dienstherr
Bundeswehr das umsetzt, beobachtet
der Deutsche BundeswehrVerband
sehr genau.
Foto: ddp images
Zuhören. Kümmern. Helfen.
Betreuung und Fürsorge können nicht in „Zweitfunktion“ geleistet werden
„Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr –
keine leeren Formeln“: So titelte jüngst ein Bei-
trag auf der Website
www.bundeswehr.de. Zu
Wort kam dort Alice Greyer-Wieninger, Abtei-
lungsleiterin IUD im Verteidigungsministerium.
Sie zähle bei diesem Thema vor allem auf das eh-
renamtliche Engagement vieler Soldaten, ziviler
Mitarbeiter und Angehöriger.
Gleich vorweg: Was Ehrenamtliche im Bereich
Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr leis-
ten, ist enorm. Doch irgendwann erreichen auch
sie ihre Grenzen. Der Dienstherr muss endlich
erkennen, dass das Thema nicht mal so nebenbei
in einer „Zweitfunktion“ umfassend zu leisten
ist. In den meisten Fällen ist die Anzahl der Ne-
benfunktionen sogar noch höher und Betreuung
kommt dabei immer an letzter Stelle.
Klar ist: Ohne Betreuung und Fürsorge geht es
nicht – insbesondere im Soldatenberuf, der wie
kein anderer mit persönlichen Entbehrungen und
Gefahren verbunden ist. Die Betreuung ist Auf-
tragsbestandteil, und deswegen muss der Dienst-
herr seiner gesetzlichen Verpflichtung vollumfäng-
lich nachkommen. Betreuung und Fürsorge sind
Garanten der Berufszufriedenheit. Heimgesell-
schaften (OHG, UHG) und Mannschaftsheim
beispielsweise waren und sind fester Bestandteil
der Streitkräfte und müssen dies in Zukunft blei-
ben. Auch wenn die jewei-
ligen Heimbetriebe unter-
schiedlich stark ausgelastet
sind, die Notwendigkeit
von Betreuungseinrich-
tungen steht nicht infrage.
Im Gegenteil: Betreuung
umfasst heute viel mehr als
noch zu Anfangszeiten der
Bundeswehr. Hier sei nur
die Familienbetreuung für
Angehörige von Soldaten
inner- und außerhalb von
Einsätzen genannt.
Allen Betreuungsmög-
lichkeiten aber war und
ist eines gemeinsam: Sie
müssen fast ausschließlich
im Nebenamt geleistet
werden. Feste Dienstpos-
ten in einer entsprechen-
den Org-Struktur gibt es
bisher nur in der Bundes-
wehrbetreuungsorganisa-
tion. Auch einige Betreu-
ungsbüros verfügen über
hauptamtliches Personal –
in diesen Bereichen funkti-
oniert die Betreuung dann
auch hervorragend. Die
logische Konsequenz kann
daher nur sein, die Betreu-
ung mit hauptamtlichem
Personal auszustatten.
Ein weiterer Knackpunkt in der Praxis: Betreu-
ungspersonal muss dringend qualifiziert werden.
Für jedenHandgriff, denman indiesen Streitkräf-
ten macht, ist ein Lehrgang notwendig – nur in
der Betreuung nicht. Aber die engagierten Sol-
daten und zivilen Beschäftigten haben auch hier
einen Anspruch darauf, notwendiges Grundla-
genwissen vermittelt zu bekommen und sich wei-
terzubilden. Warum nicht Soldaten explizit für
die Betreuung ausbilden? Ein Verwendungsbe-
reich „Betreuung“ mit eigens dafür geschaffenen
Lehrgängen – und nach der Dienstzeit verlässt
die Kameradin, der Kamerad die Bundeswehr als
ausgebildete/-r und erfahrene/-r Veranstaltungs-
kauffrau/-mann oder sogar als Eventmanager/-in.
Damit wäre eine ganz andere Motivation für die
dienstliche Tätigkeit in der Betreuung gegeben.
Auf den folgenden Seiten beleuchten wir aktu-
elle Brennpunkte und wichtige Aspekte rund um
den Themenkomplex Betreuung und Fürsorge.
Hier sollen nur einige wichtige Punkte vorab ge-
nannt werden: Der Wehrbeauftragte Hans-Peter
Bartels stellt die hohe Relevanz dieses Themas
dar, dem oft nicht die entsprechende Wertschät-
zung zuteil wird. Der Abteilungsleiter Führung
Streitkräfte, Generalleutnant Eberhard Zorn,
erläutert im Interview unter anderem, was die
neue Betreuungskommunikation umfasst – und
was nicht. Hier gibt es in der Praxis nochMissver-
ständnisse. Auch unsere Mandatsträger kommen
zuWort: Die beiden stellvertretenden Landesvor-
sitzenden und Oberstabsfeldwebel a.D., Rudolf
Schmelzer und Thomas Bielenberg, zeigen noch
bestehende Unzulänglichkeiten in der Familien-
betreuung auf.
Fazit: Es passiert einiges, aber vieles muss noch
auf Spur gebracht werden. Der Dienstherr muss
seiner Verantwortung gerecht werden, insbeson-
dere in finanzieller und personeller Hinsicht.
Große Aufgaben sind eben nicht nur mit Engage-
ment und gutemWillen zu bewerkstelligen!
MT
Betreuung und
Fürsorge sind
Garanten der
Berufszufriedenheit.
FREGATTENKAPITÄNMARCO THIELE
T I T E L : B E T R E U U N G
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