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Die Zukunft der Familienbetreuungsorganisation
Die Familienbetreuungszentren (FBZ) sind notwendiger denn je und die Fami-
lienbetreuungsorganisation (FBO) muss gestärkt werden – diese Ansicht teilen
viele. Betreuungsbedarf besteht über die Einsätze hinaus bei einsatzgleichen
Verpflichtungen (etwa beim Airpolicing im Baltikum) sowie bei Übungs- und
Einsatzvorbereitungsaufenthalten. Dazu gibt es weitere Betätigungsfelder: die
Betreuung der Familien über den Einsatz hinaus (was derzeit nicht vorgesehen
ist) und die Betreuung von Hinterbliebenen unserer Gefallenen, wenn sie an
Betreuungsveranstaltungen teilnehmen möchten. Diese Liste ließe sich ergän-
zen. Auch solche Betätigungsfelder müssen zu Aufgaben der FBZ werden. Und
dafür müssen natürlich Finanzmittel in den Haushalt eingestellt werden.
Zum Grundbetrieb, Stichwort Info-Punkt: Diese Betreuungsleistungen bie-
ten FBZ schon seit Jahren an. Sie informieren etwa die neu hinzu Versetzten
– zum Teil bereits schon, bevor diese am Standort sind. Sie leisten Hilfe bei der
Suche nach Schule, Kita oder Kinderbetreuung. Noch vieles weitere könnte un-
ter die Begriffe „familienfreundlicher Arbeitgeber“ und „Familienbetreuung“
fallen. Etwa Kurzzeit-Kinderbetreuung, wenn Mama oder Papa krank sind
Kernaufgabe bleibt die Familienbetreuung
Zusätzliche Dienstposten sind notwendig
Familienbetreuungszentren sind Anlaufpunkt
für Angehörige von Einsatzsoldaten. Die Aufga-
ben eines Betreuungsbüros können hier nicht
nebenher mitgeleistet werden.
und die Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Es könnten Tagesmütter
ausgebildet und den FBZ zur Verfügung gestellt werden. Die Betreuer könnten
zu den damit einhergehenden Versicherungsproblemen beraten. So blieben die
FBZ unverzichtbarer Bestandteil der Betreuungsorganisation.
Und heute? Der Afghanistaneinsatz wandelte sich vom Kampf- zum Ausbil-
dungseinsatz. Weil sich die Kontingentstärke reduziert hat, gab es imMinisteri-
um gleich die Idee, die FBZ könnten reduziert werden. Welch ein Trugschluss!
Die Bundeswehr hat heute mehr Einsatzorte als damals, die Angehörigen sind
genauso disloziert. Die Kernaufgabe der FBZ ist auch gegenwärtig die Betreu-
ung der Familienangehörigen der Einsatzsoldaten.
Nun soll es „Vordenker“ geben, die in Sachen Betreuung alles in einen Topf
werfen und an sämtlichen 264 Standorten Betreuungsbüros einrichten wollen.
Sie glauben, dass von dort aus die Familienbetreuung gleich miterledigt werden
kann. Aber Betreuung ist nicht gleich Betreuung! FBZ verleihen keine Spie-
lekonsolen, Fahrräder oder Kanus. Dafür ist auch die 0800er-Nummer nicht
vorgesehen. Die ist für Angehörige, die Hilfe – richtige Hilfe – benötigen. Die
Familienbetreuungsorganisation erfüllt nach wie vor eine
wichtige Aufgabe. Sie ist zu wichtig, um sie mit „Enter-
tainment-Aufgaben“, Freizeitprogrammgestaltung und
Kartenverkauf zu belasten.
Erinnern wir uns: Die FBZ wurden ins Leben gerufen,
als die Bundeswehr zur Einsatzarmee wurde. Zu diesem
Zeitpunkt wollte man den Familienangehörigen eine be-
sondere Betreuung zuteil werden lassen. Der Verband hat-
te dies und die Ausstattung mit hauptamtlichem Personal
immer gefordert. Die schwierige Aufbauarbeit wurde mit
viel Engagement und Erfolg vom Personal der FBZ geleis-
tet. Aber es gibt weiterhin viel zu tun – packen wir es alle
an!
Oberstabsfeldwebel a.D.
Rudolf Schmelzer,
DBwV Landesverband West
Die wichtigsten Punkte bei der Zusammenführung von Famili-
enbetreuungszentren (FBZ) und Betreuungsbüros gleich vorweg:
Eine Verankerung der Büros in den FBZ kann nur mit zusätzlichem
hauptamtlichem Personal erfolgen. An vielen Standorten der Bundes-
wehr sind zudem die räumlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich.
Es wird nicht überall möglich sein, beide Büros in einemHaus zusam-
menzulegen.
Keinesfalls darf die Tätigkeit in den Büros zu Lasten der eigentli-
chen Betreuungsarbeit in den FBZ gehen. Hier liegt die Gefahr: Eine
Abstellung des Personals aus den FBZ würde dazu führen, dass deren
eigentliche Arbeit womöglich liegen bleibt. Die Tätigkeit in den Bü-
ros erschöpft sich zudem nicht in der Verleihung von Freizeitgerät wie
Fahrrädern und Tischtennisschlägern. Ein Betreuungsbüro muss sich
auch über örtliche Angebote informieren, eventuell Vergünstigungen
aushandeln und darüber die Truppe informieren. Hier sind teilweise
persönliche Kontakte notwendig.
Der nächste Knackpunkt ist der Einsatz von Dienstfahrzeugen.
Das Fahrzeug des FBZ wird für Notfälle vorgehalten und kann nicht
ständig beim Transport von Material für das Betreuungsbüro unter-
wegs sein.
Fazit: Da die FBZ ständig mindestens eine Person abstellen müs-
sen, um ein ordentliches Betreuungsbüro aufzubauen, diese Kraft
aber leider für die eigentliche Betreuungsarbeit in den FBZ ausfal-
len würde, muss zusätzliches Personal her. Vor diesem Hintergrund
spielt auch die Arbeitszeitverordnung eine große Rolle. Einige Büros
haben nach Dienst geöffnet, das Personal in den FBZ baut ebenfalls
sehr viele Stunden auf. Ein zusätzlicher Dienstposten A7 bis A9 wird
nicht ausreichen – es müssten mindestens zwei weitere Dienstposten
geschaffen werden.
Oberstabsfeldwebel a.D.
Thomas Bielenberg,
DBwV Landesverband Ost
Foto: dpa/picture alliance
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