Es dauerte jedoch drei Jahre und kostete viel
Arbeit, bis der Bundestag einen Beschluss fassen
konnte, der einer Einlösung dieses Versprechens
nahe kommt. Der Entscheidung waren wochen-
lange Verhandlungen zwischen den Verteidigungs-
und Innenpolitikern der Regierungskoalition
vorausgegangen. Schließlich gelang es den vertei-
digungspolitischen Sprechern der Koalition, Hen-
ningOtte (CDU) und Rainer Arnold (SPD), sowie
den für das Vorhaben verantwortlichen Berichter-
stattern, Oswin Veith (CDU) und Fritz Felgentreu
(SPD), mit den Innenpolitikern der Koalition Ein-
vernehmen über den nun errungenen Kompromiss
herzustellen. Der DBwV stand mit den Verhand-
lungspartnern stets imDialog und unterstützte die
klare Linie der Verteidigungspolitiker. Aktivitäten
anderer Verbände oder Gewerkschaften waren
nicht erkennbar.
Erleichternd wirkte sich die Tatsache aus, dass
der Bundesinnenminister durch den Umzug des
BND nach Berlin verschärft das zu spüren be-
kommt, was in der Bundeswehr selbstverständlich
ist: Es bedarf moderner und zuverlässiger Regelun-
gen für die Angehörigen eines Geschäftsbereichs,
Wie komme ich in den Genuss des Optionsmo-
dells?
Die Voraussetzungen für die Gewährung von
Trennungsgeld ändern sich nicht. Weiterhin ist er-
forderlich, dass ein anerkannter Hausstand vorliegt.
Also können insbesondere Ledige ohne Hausstand
nicht von der gesetzlichen Regelung profitieren.
Ändert sich etwas finanziell?
Die Höhe des Tren-
nungsgelds wurde durch das Gesetz nicht verändert.
Was passiert bei einer Versetzung?
Bei einer Ver-
setzung an einen anderen Standort greift das Opti-
onsmodell in der oben bezeichneten Weise und es
sind am neuen Standort maximal acht Jahre (3+5)
Trennungsgeldbezug gesetzlich fixiert.
Was passiert, wenn eine Versetzung am Stand-
ort (Umsetzung) notwendig ist?
Die gesetzliche
Regelung sieht explizit vor, dass Versetzungen am
Standort möglich und damit erneut acht Jahre
Wahlfreiheit zwischen UKV und TG möglich
sind.
rk
Ob mit der Bahn
oder mit dem
eigenen Fahrzeug:
Tausende Bundes-
wehrangehörige
nehmen lange
Wege in Kauf.
Foto: Imago
Das „Optionsmodell“ wird nun formelles nationales
Recht. Wesentliche Elemente sind:
• Faktisch ist ab einer Versetzung für einen Zeit-
raum von acht Jahren die Wahlfreiheit zwischen
UKV und TG gegeben.
• Mit jeder neuen Versetzung startet diese Frist
erneut – auch dann, wenn diese Versetzung am
Standort erfolgt.
Jede neue Regelung wirft viele neue Fragen auf.
Der DBwV wird nun prüfen, wie sie umgesetzt und
angewendet wird. An dieser Stelle bereits das
Wichtigste in aller Kürze zum gesetzlichen Wahl-
recht zwischen Trennungsgeld und Umzugskosten-
vergütung.
Zum Trennungsgeld allgemein:
Trennungsgeld
steht nicht jedem Soldaten zu. Insbesondere ist es
kein Bestandteil desWehrsolds oder der Besoldung.
Vielmehr hat es das Ziel, dienstlich bedingte Mehr-
belastungen dafür auszugleichen, dass der Betroffe-
ne (aus dienstlichemGrund!) nicht an demOrt ver-
wendet wird, an dem sich sein Lebensmittelpunkt
befindet. Wenn private Gründe dazu führen, dass
der Soldat nicht amDienstort wohnen will, besteht
damit gerade kein Anspruch auf Trennungsgeld.
Was heißt Optionsmodell?
Die neue Regelung sieht
vor, dass jeder Betroffene mit Beginn einer neuen
Personalmaßnahme eine Zusage der Umzugskos-
tenvergütung (UKV) erhält. Diese ist quasi wie ein
Gutschein und drei Jahre lang gültig. Bis zum Ab-
lauf dieser Zeit kann der Soldat ohne Angabe von
Gründen die UKV in Anspruch nehmen und an
den aktuellenDienstort ziehen. In der Zwischenzeit
erhält er, wenn die sonstigen Voraussetzungen vor-
liegen, Trennungsgeld. Sollte sich der Soldat inner-
halb dieser drei Jahre gegen einen Umzug entschei-
den, erhält er bei der aktuellen Personalmaßnahme
längstens fünf weitere Jahre Trennungsgeld. Nach
Ablauf dieser fünf Jahre erhält er weder Trennungs-
geld noch kann er eine UKV in Anspruch nehmen.
Aus der Summe der Optionszeit und der sich da-
ran anschließenden Folgezeit ergibt sich eine gesetz-
lich fixierte Gesamtlänge von maximal acht Jahren
Trennungsgeld für eine Personalmaßnahme; daraus
folgt unsere Formel: „3+5“.
Was ist der Vorteil eines Gesetzes gegenüber dem
Strukturerlass?
Der Strukturerlass ist eine soge-
nannte „untergesetzliche Maßnahme“ und kann
durch das BMVg eigenständig angepasst, befristet
oder auch aufgehoben beziehungsweise nicht erneut
verlängert werden. Aktuell ist er bis 2018 befristet
und eine weitere Verlängerung galt bereits seit länge-
rem als ausgeschlossen.
Dagegen ist ein formales Gesetz eine durch den
Bundestag beschlossene Regelung, die aus diesem
Grund eine viel größere Rechtssicherheit bietet, da
eine Änderung wiederum nur durch den Bundestag
durchgeführt werden könnte. Mit demOptionsmo-
dell entsteht damit eine dauerhafte rechtsverbindli-
che Regelung, die Planungssicherheit für Tausende
Menschen in der Bundeswehr – unabhängig vom
Status – bietet.
Was bedeutet das neue Gesetz für mich als Tren-
nungsgeldempfänger?
Die Zeit für eine Start-
phase, die das Ministerium für die Umsetzung der
neuen Regelung brauchen wird, ist für alle aktuellen
Trennungsgeldempfänger unproblematisch, da der
Strukturerlass bis auf Weiteres gilt (aktuell bis Ende
2018) und damit eine taugliche Grundlage für die
Gewährung von Trennungsgeld bis zum Start des
Optionsmodells existiert.
Das müssen Sie zum „Optionsmodell“ wissen
Mit diesem Gesetz
schaffen wir Rechtssicherheit
für Tausende Menschen
in der Bundeswehr – unab-
hängig von ihrem Status!
STABSHAUPTMANN A.D.
HARTMUT SCHÖNMEYER
wenn es um die Verlegung von Dienstorten oder
familiärer Lebensmittelpunkte geht. Nicht ohne
Wirkung blieb auch ein Parteitagsbeschluss der
CSU vom November 2016, den die Frauen-Union
durchgesetzt hatte: Wahlfreiheit zwischen UKV
und TG für unsere Soldaten!
Die neue Regelung ist ein Erfolg, aber es blei-
ben Punkte offen. So konnten etwa die Probleme
der Auslandsrückkehrer, die oft nach ihrer Rück-
versetzung kein Trennungsgeld beziehen können,
nicht gelöst werden. Die verbandspolitische Ar-
beit des DBwV geht weiter.
fvk
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
V E R B A N D S E R F O L G 25




