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Mehrarbeit: Das Wichtigste zum
Ausgleich in aller Kürze
Mit Einführung der Soldatenarbeitszeitverord-
nung (SAZV) wird das erste Mal messbar, in wel-
chem Umfang die Menschen in der Bundeswehr
zeitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Zuvor
konnten personelle Engpässe durch großen zeit-
lichen Einsatz der Betroffenen kompensiert wer-
den. Dies ist zwar immer noch möglich, hat aber
nun einen Preis: Grundsätzlich ist angeordnete
oder genehmigte Mehrarbeit zeitnah im Grund-
betrieb innerhalb Deutschlands durch Dienstbe-
freiung auszugleichen. Nur im Ausnahmefall, in
dem eine Dienstbefreiung nicht möglich ist, kann
ein finanzieller Ausgleich erfolgen.
Der DBwV hat sich immer dafür eingesetzt,
dass die Herausforderungen bei der Einführung
der SAZV nicht durch die Hintertür auf diejeni-
gen abgewälzt werden, die in Ausführung ihrer
Dienstverpflichtung Überstunden machen. Da-
bei ist bei Redaktionsschluss noch völlig offen,
wie viele Überstunden in der Bundeswehr in der
vergangen Monaten seit Januar 2016 entstanden
sind, wo mögliche Probleme und Risiken drohen.
Die Informationen, die uns erreichen, sind viel-
schichtig. Teils werden positive Punkte in Bezug
auf die Mehrarbeit aufgezeigt, oft erreichen uns
auch Problemfälle. All dies macht eine Lagebe-
wertung schwierig. Die verbindlichen Informa-
tionen, die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen,
wollen wir übermitteln. Fest steht zum jetzigen
Zeitpunkt, dass
• mit dem Januar 2017 erstmalig die Mehrar-
beitsstunden finanziell ausgeglichen werden
können und müssen, die im Januar 2016 ent-
standen sind und bisher nicht aus sogenannten
„dienstlichen zwingenden Gründen“ durch
Dienstbefreiung ausgeglichen wurden,
• ein finanzieller Ausgleich möglicher Mehrar-
beit grundsätzlich von Amts wegen – also ohne
Zutun des Betroffenen – erfolgen soll,
• es für die Auszahlung darauf ankommt, ob die
rechtlichen Grundlagen (insbesondere also
Anordnung und Genehmigung) vorliegen,
• die verrichtete Mehrarbeit „messbar“ im Sinne
der rechtlichen Grundlagen sein muss. So ist
der Ausgleich des Gleitzeitkontos dadurch in
jedem Fall nicht möglich.
Die Auszahlung der entsprechenden Mehrarbeit
kann dann monatsweise für die Stunden erfol-
gen, die im Jahr zuvor im jeweiligen Referenzmo-
nat gesammelt werden. So sind die Mehrarbeits-
stunden aus Januar 2016 im Januar 2017, Stunden
aus Februar 2016 im Februar 2017 etc. finanziell
auszugleichen, falls keine Dienstbefreiung vorher
möglich war. Im Einzelfall ist es auch möglich,
dass ein finanzieller Ausgleich vor dem Ablauf
eines Jahres erfolgt.
Um Startschwierigkeiten bei der Auszahlung
von Mehrarbeitsvergütung zu begrenzen, war
der DBwV schon im Vorfeld aktiv. Dazu gehört
für uns nun, weitere Informationen aufzuberei-
ten und zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird
daran intensiv gearbeitet und wir planen, diese
Informationen im Mitgliederbereich auf unserer
Homepage zur Verfügung zu stellen. Selbstver-
ständlich werden wir auch an dieser Stelle im Be-
darfsfall weiter berichten.
rk
Ein Scharfschüt-
zentrupp beob-
achtet aus einem
Versteck heraus.
Übungen können
zu Ausgleichs-
ansprüchen
führen.
„
Zusätzliches Engage-
ment muss ausgeglichen
werden – als letzte Konse-
quenz auch finanziell.
“
STABSHAUPTMANN A.D.
HARTMUT SCHÖNMEYER,
VORSITZENDER FACHBEREICH BESOLDUNG,
HAUSHALT UND LAUFBAHNRECHT IM DBWV
Foto: ddp Images
DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017
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