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Mehrarbeit: Das Wichtigste zum

Ausgleich in aller Kürze

Mit Einführung der Soldatenarbeitszeitverord-

nung (SAZV) wird das erste Mal messbar, in wel-

chem Umfang die Menschen in der Bundeswehr

zeitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Zuvor

konnten personelle Engpässe durch großen zeit-

lichen Einsatz der Betroffenen kompensiert wer-

den. Dies ist zwar immer noch möglich, hat aber

nun einen Preis: Grundsätzlich ist angeordnete

oder genehmigte Mehrarbeit zeitnah im Grund-

betrieb innerhalb Deutschlands durch Dienstbe-

freiung auszugleichen. Nur im Ausnahmefall, in

dem eine Dienstbefreiung nicht möglich ist, kann

ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

Der DBwV hat sich immer dafür eingesetzt,

dass die Herausforderungen bei der Einführung

der SAZV nicht durch die Hintertür auf diejeni-

gen abgewälzt werden, die in Ausführung ihrer

Dienstverpflichtung Überstunden machen. Da-

bei ist bei Redaktionsschluss noch völlig offen,

wie viele Überstunden in der Bundeswehr in der

vergangen Monaten seit Januar 2016 entstanden

sind, wo mögliche Probleme und Risiken drohen.

Die Informationen, die uns erreichen, sind viel-

schichtig. Teils werden positive Punkte in Bezug

auf die Mehrarbeit aufgezeigt, oft erreichen uns

auch Problemfälle. All dies macht eine Lagebe-

wertung schwierig. Die verbindlichen Informa-

tionen, die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen,

wollen wir übermitteln. Fest steht zum jetzigen

Zeitpunkt, dass

• mit dem Januar 2017 erstmalig die Mehrar-

beitsstunden finanziell ausgeglichen werden

können und müssen, die im Januar 2016 ent-

standen sind und bisher nicht aus sogenannten

„dienstlichen zwingenden Gründen“ durch

Dienstbefreiung ausgeglichen wurden,

• ein finanzieller Ausgleich möglicher Mehrar-

beit grundsätzlich von Amts wegen – also ohne

Zutun des Betroffenen – erfolgen soll,

• es für die Auszahlung darauf ankommt, ob die

rechtlichen Grundlagen (insbesondere also

Anordnung und Genehmigung) vorliegen,

• die verrichtete Mehrarbeit „messbar“ im Sinne

der rechtlichen Grundlagen sein muss. So ist

der Ausgleich des Gleitzeitkontos dadurch in

jedem Fall nicht möglich.

Die Auszahlung der entsprechenden Mehrarbeit

kann dann monatsweise für die Stunden erfol-

gen, die im Jahr zuvor im jeweiligen Referenzmo-

nat gesammelt werden. So sind die Mehrarbeits-

stunden aus Januar 2016 im Januar 2017, Stunden

aus Februar 2016 im Februar 2017 etc. finanziell

auszugleichen, falls keine Dienstbefreiung vorher

möglich war. Im Einzelfall ist es auch möglich,

dass ein finanzieller Ausgleich vor dem Ablauf

eines Jahres erfolgt.

Um Startschwierigkeiten bei der Auszahlung

von Mehrarbeitsvergütung zu begrenzen, war

der DBwV schon im Vorfeld aktiv. Dazu gehört

für uns nun, weitere Informationen aufzuberei-

ten und zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird

daran intensiv gearbeitet und wir planen, diese

Informationen im Mitgliederbereich auf unserer

Homepage zur Verfügung zu stellen. Selbstver-

ständlich werden wir auch an dieser Stelle im Be-

darfsfall weiter berichten.

rk

Ein Scharfschüt-

zentrupp beob-

achtet aus einem

Versteck heraus.

Übungen können

zu Ausgleichs-

ansprüchen

führen.

Zusätzliches Engage-

ment muss ausgeglichen

werden – als letzte Konse-

quenz auch finanziell.

STABSHAUPTMANN A.D.

HARTMUT SCHÖNMEYER,

VORSITZENDER FACHBEREICH BESOLDUNG,

HAUSHALT UND LAUFBAHNRECHT IM DBWV

Foto: ddp Images

DIE BUNDESWEHR | JANUAR 2017

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