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Durchbruch in Sachen Umzugsregelung
Riesiger Verbandserfolg: Bundestag beschließt Änderung des Bundesumzugskostengesetzes – sogenanntes
Optionsmodell bedeutet weitgehende Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld
Mit dem Versorgungsrücklagenänderungsgesetz
hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen im Dezember auch eine
Änderung des Bundesumzugskostengesetzes be-
schlossen. Der Gesetzgeber hat ein sogenanntes
Optionsmodell aus der Taufe gehoben, mit wel-
chem von besonders großer Versetzungshäufigkeit
betroffenes Personal bei einer Versetzung zwischen
Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungs-
geld (TG) faktisch frei wählen kann. Der frühere
und inzwischen verstorbene Verteidigungsminis-
ter Peter Struck hatte seinerzeit mit dem sogenann-
ten Strukturerlass auf die Folgen der stetigen Um-
strukturierung der Bundeswehr für die Soldaten
und ihre Familien reagiert.
Mit dem immer wieder verlängerten und aktuell
noch bis Ende 2018 geltenden Erlass wurde mit der
Wahlfreiheit zwischen UKV und TG den beson-
deren Versetzungsbelastungen von Soldatenfami-
lien Rechnung getragen. Eine Verlängerung dieses
Erlasses gilt jedoch als ausgeschlossen. Das wäre
problematisch für zehntausende von Trennungs-
geldempfängern, denn der Erlass setzt die eigent-
lichen Regelungen des Bundesumzugskostengeset-
zes nur aus. Und diese sehen die Zusage der UKV
Foto: Imago
bei Versetzungenmit Ortswechsel als den Regelfall
vor.
Aus diesemGrund forderte derDBwVeine neue,
zuverlässige gesetzliche Regelung, die den Lebens-
realitäten derMenschen der Einsatzarmee Bundes-
wehr gerecht wird. Einen wichtigen Erfolg errang
der Verband bereits 2013 mit der Unterzeichnung
des Koalitionsvertrags zwischen Unionsparteien
und SPD. Darin heißt es nämlich: „Darüber hin-
aus werden wir die Wahlmöglichkeit zwischen der
Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der
Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen“.
„
Mit diesem Beschluss
des Bundestags ist ein
wichtiger gesetzlicher
Schritt hin zur Lebens-
wirklichkeit der Men-
schen in der Bundeswehr
gelungen. Für uns im DBwV ist das aber
nur der Auftakt für eine grundsätzliche
Renovierung des Umzugs- und Reisekos-
tenrechts in der nächsten Legislaturperio-
de des Bundestages. Nun werden wir erst
einmal die Umsetzungsmodalitäten und
Anwendungswege der neuen Regelung für
die Soldaten der Bundeswehr untersu-
chen.
“
STABSHAUPTMANN A.D.
HARTMUT SCHÖNMEYER,
VORSITZENDER FACHBEREICH BESOLDUNG,
HAUSHALT UND LAUFBAHNRECHT IM DBWV
„
Es war ein wirklich
mühsamer und steiniger
Weg, bis wir bei den
Verhandlungen im Par-
lament zu einem guten
Ergebnis für die Solda-
tinnen und Soldaten gekommen sind.
Unsere Hartnäckigkeit hat sich am Ende
ausgezahlt. Für mich hat sich allerdings
wieder einmal gezeigt, dass wir für die
Besonderheiten des Soldatenberufs einen
eigenen Rechtsrahmen und eine S-Besol-
dung anstreben müssen.
“
RAINER ARNOLD,
VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER SPRECHER DER
SPD-BUNDESTAGSFRAKTION
„
Ich war schon immer
der Meinung, dass
unsere Soldatinnen und
Soldaten selber entschei-
den sollen, ob sie mit
ihren Familien an den neuen Standort
ziehen oder nicht. Daher habe ich bei der
Verhandlung des Koalitionsvertrages im
Jahr 2013 diese Forderung aufgenom-
men. Der Beruf des Soldaten ist kein Be-
ruf wie jeder andere und benötigt daher
besondere Rahmenbedingungen.
“
HENNING OTTE (CDU),
VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER SPRECHER DER
UNIONSFRAKTION
Die Bundeswehr ist eine Pendlerarmee.
Die sozialen Rahmenbedingungen
müssen entsprechend gestaltet sein.
DIE BUNDESWEHR JANUAR 2017
V E R B A N D S E R F O L G
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