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Durchbruch in Sachen Umzugsregelung

Riesiger Verbandserfolg: Bundestag beschließt Änderung des Bundesumzugskostengesetzes – sogenanntes

Optionsmodell bedeutet weitgehende Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld

Mit dem Versorgungsrücklagenänderungsgesetz

hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen

der Koalitionsfraktionen im Dezember auch eine

Änderung des Bundesumzugskostengesetzes be-

schlossen. Der Gesetzgeber hat ein sogenanntes

Optionsmodell aus der Taufe gehoben, mit wel-

chem von besonders großer Versetzungshäufigkeit

betroffenes Personal bei einer Versetzung zwischen

Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungs-

geld (TG) faktisch frei wählen kann. Der frühere

und inzwischen verstorbene Verteidigungsminis-

ter Peter Struck hatte seinerzeit mit dem sogenann-

ten Strukturerlass auf die Folgen der stetigen Um-

strukturierung der Bundeswehr für die Soldaten

und ihre Familien reagiert.

Mit dem immer wieder verlängerten und aktuell

noch bis Ende 2018 geltenden Erlass wurde mit der

Wahlfreiheit zwischen UKV und TG den beson-

deren Versetzungsbelastungen von Soldatenfami-

lien Rechnung getragen. Eine Verlängerung dieses

Erlasses gilt jedoch als ausgeschlossen. Das wäre

problematisch für zehntausende von Trennungs-

geldempfängern, denn der Erlass setzt die eigent-

lichen Regelungen des Bundesumzugskostengeset-

zes nur aus. Und diese sehen die Zusage der UKV

Foto: Imago

bei Versetzungenmit Ortswechsel als den Regelfall

vor.

Aus diesemGrund forderte derDBwVeine neue,

zuverlässige gesetzliche Regelung, die den Lebens-

realitäten derMenschen der Einsatzarmee Bundes-

wehr gerecht wird. Einen wichtigen Erfolg errang

der Verband bereits 2013 mit der Unterzeichnung

des Koalitionsvertrags zwischen Unionsparteien

und SPD. Darin heißt es nämlich: „Darüber hin-

aus werden wir die Wahlmöglichkeit zwischen der

Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der

Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen“.

Mit diesem Beschluss

des Bundestags ist ein

wichtiger gesetzlicher

Schritt hin zur Lebens-

wirklichkeit der Men-

schen in der Bundeswehr

gelungen. Für uns im DBwV ist das aber

nur der Auftakt für eine grundsätzliche

Renovierung des Umzugs- und Reisekos-

tenrechts in der nächsten Legislaturperio-

de des Bundestages. Nun werden wir erst

einmal die Umsetzungsmodalitäten und

Anwendungswege der neuen Regelung für

die Soldaten der Bundeswehr untersu-

chen.

STABSHAUPTMANN A.D.

HARTMUT SCHÖNMEYER,

VORSITZENDER FACHBEREICH BESOLDUNG,

HAUSHALT UND LAUFBAHNRECHT IM DBWV

Es war ein wirklich

mühsamer und steiniger

Weg, bis wir bei den

Verhandlungen im Par-

lament zu einem guten

Ergebnis für die Solda-

tinnen und Soldaten gekommen sind.

Unsere Hartnäckigkeit hat sich am Ende

ausgezahlt. Für mich hat sich allerdings

wieder einmal gezeigt, dass wir für die

Besonderheiten des Soldatenberufs einen

eigenen Rechtsrahmen und eine S-Besol-

dung anstreben müssen.

RAINER ARNOLD,

VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER SPRECHER DER

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION

Ich war schon immer

der Meinung, dass

unsere Soldatinnen und

Soldaten selber entschei-

den sollen, ob sie mit

ihren Familien an den neuen Standort

ziehen oder nicht. Daher habe ich bei der

Verhandlung des Koalitionsvertrages im

Jahr 2013 diese Forderung aufgenom-

men. Der Beruf des Soldaten ist kein Be-

ruf wie jeder andere und benötigt daher

besondere Rahmenbedingungen.

HENNING OTTE (CDU),

VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER SPRECHER DER

UNIONSFRAKTION

Die Bundeswehr ist eine Pendlerarmee.

Die sozialen Rahmenbedingungen

müssen entsprechend gestaltet sein.

DIE BUNDESWEHR JANUAR 2017

V E R B A N D S E R F O L G

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